Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler und Schülerinnen,
ich freue mich sehr darüber, dass wir am Montag, 13.09.2021 mit Präsenzunterricht für alle starten. Ich bin mir sicher, dass Ihr Euch, liebe Schüler und Schülerinnen, darauf freut, Eure Mitschüler und Mitschülerinnen zu sehen. Wir werden besonders darauf achten, das Miteinander in der Klasse und in der Schule zu fördern. Gleichzeitig gilt es herauszufinden, wie Ihr erfolgreich das kommende Schuljahr bewältigen könnt.
Der Stundenplan ist prinzipiell nach den Vorgaben der aktuellen Kontingentstundentafel erstellt. Im Klassenzimmer entfällt die Abstandsregel, sodass im Klassenverband unter Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen unterrichtet wird. Es gilt in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien inzidenzunabhängig die Testpflicht und Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
1. Die wichtigsten Infektionsschutz– und Hygienevorschriften
- Die Testpflicht ist wie folgt geregelt:
- Montag, 13.09.2021 bis Freitag, 24.09.2021
- Es werden mindestens zwei Testungen mit Antigentests, höchstens drei Testungen mit Antigentests durchgeführt. Ausgenommen sind diejenigen Schüler und Schülerinnen, die einen Impf- oder Genesenen-Nachweis erbringen. Dieser ist dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin am Montag, 13.09.2021 vor der Testung der anderen Schüler und Schülerinnen vorzulegen. Trotz Nachweis können sich alle Schüler und Schülerinnen testen lassen.
- Ab Montag, 27.09.2021
- Schüler und Schülerinnen: Es werden mindestens drei Testungen mit Antigentests durchgeführt.
- Ein Impfbus steht am Montag, 20.09.2021, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf unserem Schulgelände einsatzbereit zur Verfügung.
- Montag, 13.09.2021 bis Freitag, 24.09.2021
- Ebenso besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
- Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für diejenigen, die der Test- und Maskenpflicht nicht nachkommen.
- Es besteht keine Maskenpflicht beim Essen und Trinken und in den Pausenzeiten außerhalb der Gebäude, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden
kann. - Es entfällt das Abstandsgebot. Dennoch wird dringend dazu geraten, einen Mindestabstand von 1,5 m, sofern möglich, einzuhalten.
- Alle 20 Minuten sind die Räume zu lüften.
- Der Schulträger wird uns in den kommenden Tagen darüber informieren, ob für unsere Schule Raumluftfiltergeräte zur Verfügung stehen.
- Eine gründliche Handhygiene ist erforderlich.
- Vom Schulbetrieb ausgeschlossen sind Schüler und Schülerinnen sowie Kinder, die der Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen, die sich nach einem positiven Test nach Maßgabe der CoronaVO Absonderung einem PCR-Test zu unterziehen haben, die die typischen Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2, namentlich Atemnot, neu auftretenden trockenen Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust, aufweisen.
- Bei anderen Krankheitssymptomen ist vor Unterrichtsbeginn mit der Schule Kontakt aufzunehmen.
2. Unterrichtsbetrieb
- In der Regel wird Präsenzunterricht erteilt.
- Sportunterricht wird nach der Kontingentstundentafel erteilt. Es besteht keine Maskenpflicht. Dies gilt auch für außerunterrichtliche Sportangebote.
- Musikunterricht erfolgt nach den in der CoronaVO Schule vom 27.08.2021 gesonderten Hygieneauflagen.
- Ganztages- und caMP-Angebote finden in Gruppen statt, die nach Jahrgangsstufen getrennt sind. Beginn in der zweiten Schulwoche.
- Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 werden gebeten, am Montag, 13.09.2021, die Bücher aus dem letzten Schuljahr (Klasse 10) abzugeben. Die Termine für die Bücherrückgabe und Bücherausgabe für die anderen Klassen werden am Montag bekannt gegeben.
3. Leistungsfeststellung
- Die Leistungsmessung erfolgt grundsätzlich nach der Notenbildungsverordnung.
- Es besteht keine Pflicht zur Anfertigung einer GFS. Jedoch wird die Möglichkeitdazu gegeben werden.
4. Teilnahme der Schüler und Schülerinnen am Unterricht
- Am Montag, Mittwoch und ggf. Freitag findet im Klassenverband/in der Lerngruppe in der ersten Unterrichtsstunde eine Testung statt. Ausgenommen von der Testung sind Schülerinnen und Schüler, die einen Nachweis vorgelegt haben, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind.
- Falls für eine Schülerin oder einen Schüler nach einer positiven Testung auf das Coronavirus die Pflicht zur Absonderung besteht, wird für die enge Kontaktperson bzw. betroffene Klasse nicht automatisch eine Absonderungspflicht verhängt. Für die Dauer von 5 Schultagen wird täglich von allen Schülerinnen und Schülern der Klasse bzw. Lerngruppe mindestens eine Testung durchgeführt.
- Auf Antrag ist eine Befreiung vom Präsenzunterricht möglich, wenn glaubhaft gemacht wird, dass im Falle einer COIVD-19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf für die Schülerin oder den Schüler oder eine mit ihr oder ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu rechnen ist. Dafür muss eine ärztliche Bescheinigung innerhalb der ersten Woche nach Beginn des Schuljahres vorgelegt werden.
- Bitte geben Sie Ihrem Kind am 1. Schultag die zugeschickten Formulare (Erklärung Reiserückkehrer, Einverständniserklärung für Selbsttests) ausgefüllt mit. Wenn ein Schüler die Formulare nicht ausgefüllt mitgebracht hat, bleibt er auf dem Schulhof und muss von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
5. Klassenzimmer, Schulhof, Schulgebäude, Schulhof, Schulgelände
- Die Räumlichkeiten werden nach den aktuellen Vorgaben gereinigt.
- Klassenzimmer
- Das Abstandsgebot entfällt im Klassenzimmer.
- Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
- Regelmäßiges und richtiges Lüften ist erforderlich.
- Die Klassenzimmer sind mit Papierhandtüchern und Seife ausgestattet.
- Der Unterrichtsbeginn, die Pausen, der Besuch der nächsten Unterrichtsstunden und das Unterrichtende sind zeitversetzt.
- Das Schulgebäude
- Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
- Der Unterrichtsbeginn und das Unterrichtsende sind so organisiert, dass unsere Schüler und Schülerinnen das Schulhaus zeitversetzt betreten und verlassen.
- Die Fachlehrer und Fachlehrerinnen holen die jeweiligen Schüler und Schülerinnen auf dem Pausenhof ab und bringen sie nach den Stundenblöcken auf den Pausenhof.
- Der Laufwegeplan vom letzten Schuljahr gilt weiter.
- Die Mensa ist in den Pausen und zum Mittagessen geöffnet.
- Der Schulhof und das Schulgelände
- Es besteht nicht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
- Für die einzelnen Jahrgangsstufen gelten dieselben Aufenthaltsbereiche wie im letzten Schuljahr.
- Die Pausenaufsicht achtet ebenso auf die Einhaltung der Hygienevorgaben und darauf, dass der gesamte Schulhof genutzt wird.
6. Schulweg, Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs
- Wir fordern Euch auf, individuell, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
- Im ÖPNV besteht die Maskenpflicht.
7. Außerunterrichtliche Veranstaltungen und Praktika
- Mehrtätige AUVs und Schullandheimaufenthalte im Inland sind zulässig.
- Mehrtägige Fahrten ins Ausland und Schüleraustausche sind bis 31. Januar 2022 untersagt.
- Praktika zur beruflichen Orientierung und das Sozialpraktikum sind möglich.
- Für Schülerinnen der Klassen 8 gibt es die Möglichkeit der Teilnahme an den Girls‘ Digital Camps. Die Schülerinnen der Klassen 8 werden gesondert informiert.
Ich wünsche allen einen guten Start.
Herzliche Grüße
Dorothea Eisele, OStD’in
Schulleiterin