Erwartungsgemäß hat der Stadtkreis Heilbronn gestern die 50-er-Grenze der 7-Tage-Inzidenz bei den Neuinfektionen mit SARS-CoV-2) überschritten. Heute wurde nun die angehängte Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) im Stadtgebiet veröffentlicht. Die Verfügung tritt morgen, 16.10.2020 in Kraft und ist zunächst bis zum 01.11.2020 befristet.
Für die Schulen im Stadtgebiet von Heilbronn bedeutet dies, dass gemäß Ziffer 3 d) das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen ab der Klasse 5 auch während des Unterrichts verfügt ist.
Nach Austausch der Argumente mit den Geschäftsführenden Schulleitungen wird die Stadt Heilbronn derzeit – entgegen der Vorgehensweise der Stadt Stuttgart – keinen versetzten Unterrichtsbeginn verfügen. (…) Parallel stehen wir im Kontakt mit den Verkehrsbetrieben, um auf eine Verstärkung der Fahrzeuge zum Unterrichtsbeginn in der ersten Stunde hinzuwirken.