Übersicht
Präambel
Die Grundlage für die Schul- und Hausordnung bildet das Leitbild des Justinus- Kerner-Gymnasiums. Die Schul- und Hausordnung trägt dazu bei, ein ungestörtes Lernen und Lehren zu ermöglichen. Ebenso fördert sie ein friedliches Zusammenleben sowie einen achtsamen Umgang mit der Schulausstattung.
1. Zeiten
Der Vormittagsunterricht beginnt um 7.50 Uhr und endet um 13.05 Uhr, der Nachmittagsunterricht beginnt um 14.00 Uhr und endet um 17.20 Uhr.
Es gelten folgende Unterrichtszeiten:
Stunde/Pause | Uhrzeit |
---|---|
1. Stunde | 07:50 Uhr bis 08:35 Uhr |
2. Stunde | 08:40 Uhr bis 09:25 Uhr |
Große Pause | 09:25 Uhr bis 09:45 Uhr |
3. Stunde | 09:45 Uhr bis 10:30 Uhr |
4. Stunde | 10:35 Uhr bis 11:20 Uhr |
Kleine Pause | 11:20 Uhr bis 11:30 Uhr |
5. Stunde | 11:30 Uhr bis 12:15 Uhr |
6. Stunde | 12:20 Uhr bis 13:05 Uhr |
Mittagspause | 13:05 Uhr bis 14:00 Uhr |
7. Stunde | 14:00 Uhr bis 14:45 Uhr |
8. Stunde | 14:50 Uhr bis 15:35 Uhr |
Kleine Pause | 15:35 Uhr bis 15:45 Uhr |
9. Stunde | 15:45 Uhr bis 16:30 Uhr |
10. Stunde | 16:35 Uhr bis 17:20 Uhr |
Das Schulhaus ist von 7.40 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
2. Räumlichkeiten
2.1 Unterrichtsräume
2.2 Pausenbereich
In der großen Pause gelten ausschließlich der Schulhof innerhalb der durch eine weiße Linie abgegrenzten Fläche und die Aufenthaltsräume als Pausenbereich.
In den kleinen Pausen zählt zusätzlich das gesamte Schulgebäude zum Pausenbereich.
Die Schülerbücherei darf in den großen Pausen besucht werden.
In der Mittagspause ist nur der Zugang zu den Toiletten in der Sporthalle und in der Mensa erlaubt.
2.3 Aufenthaltsräume
Allen Schüler*innen werden in der unterrichtsfreien Zeit die beiden Aufenthalts- räume zur Verfügung gestellt. Diese Räume sind von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet.
2.4 Andere Räume
Weitere Klassen- oder Fachräume für besondere Arbeiten (z. B. in der Mittagspause) dürfen nur mit der Zustimmung eines Lehrers / einer Lehrerin oder nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung geöffnet werden.
3. Verhalten
3.1 Schulgelände
Auf dem Schulgelände hat sich jeder so zu verhalten, dass er weder sich selbst noch anderen Schaden oder Schmerzen zufügt.
Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, sind verpflichtet, auf dem Schulhof ihr Fahrrad zu schieben. Fahrräder werden ausschließlich in den bereitstehenden Fahrradständern abgestellt.
Die Benutzung von Rollern, Mini-Scootern, Inlinern, Skateboards und ähnlichen Sportgeräten ist im gesamten Schulgelände untersagt.
Bei Zuwiderhandlung kann das jeweilige Gerät vorübergehend eingezogen werden.
3.2 Unterrichtsraum
Beim Läuten zum Beginn jeder Unterrichtsstunde halten sich alle Schülerinnen und Schüler im jeweiligen Klassenzimmer auf, begeben sich an ihren Sitzplatz, und legen ihr Unterrichtsmaterial bereit.
Bei Unterricht im Fachraum bzw. wenn der Unterrichtsraum noch verschlossen ist, warten die Schülerinnen und Schüler vor der Tür, bis die Lehrkraft den Raum aufschließt und sie einlässt.
Die Fachunterrichtsräume Chemie werden von den Schülerinnen und Schülern in jeder Pause verlassen.
Falls der Fachlehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend ist, informiert der Klassensprecher das Sekretariat oder den Rektoratsassistenten.
Es fällt in die Verantwortlichkeit der gesamten Klasse, dass der jeweilige Unterrichtsraum sauber gehalten wird, die vorgesehene Anordnung der Tische und Stühle eingehalten bzw. wiederhergestellt wird, beim Verlassen des Raumes die Lichter gelöscht, die Fenster geschlossen werden und gegebenenfalls aufgestuhlt wird.
Die Namen der für den Tafeldienst, den Raumdienst und den Papierdienst verantwortlichen Schülerinnen und Schüler sind dem Tagebuch zu entnehmen.
Der Ordnungsdienst wird unaufgefordert tätig.
Alle Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Bei Beschädi- gungen ist unverzüglich der Hausmeister zu informieren. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden ist Schadensersatz zu leisten.
Essen und Trinken sowie Kaugummikauen während des Unterrichts ist untersagt. Der Fachlehrer kann Ausnahmen für die Dauer von Klassenarbeiten oder Klausuren zulassen.
3.3 Pausen
Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich unverzüglich und ohne Aufforderung in die Pausenbereiche.
Den Anweisungen der Pausenhelfer ist Folge zu leisten.
Das Verlassen der Pausenbereiche ist nur Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1 oder 2 erlaubt.
Das Sitzen auf Treppen, Geländern, Fensterbänken bei geöffnetem Fenster oder Heizkörpern ist verboten.
Das Werfen mit Gegenständen (zum Beispiel Schneebällen) ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
3.4 Notfallsituationen
Bei Unfällen, Feuer oder sonstigen außergewöhnlichen, möglicherweise gefährlichen Ereignissen muss sofort eine Lehrkraft oder die Schulleitung informiert werden.
Deren Anordnungen ist Folge zu leisten.
Im Falle eines Feueralarms ist das Schulgebäude klassenweise unter Aufsicht des unterrichtenden Lehrers nach dessen Anweisungen zügig und geordnet zu verlassen. Die Klassen sammeln sich in dem durch den Alarmplan an den Zimmertüren festgelegten Rückzugsbereich auf dem roten Platz.
Näheres regelt ein Alarmplan.
3.5 Medien
Handys und andere elektronische Geräte, die nicht Unterrichtszwecken dienen, sind von 7:50 Uhr bis 17:20 Uhr ausgeschaltet und in der Schultasche weggepackt. In der Mittagspause dürfen sie nur im Schulhof und in den Aufenthaltsräumen verwendet werden.
Die Schüler*innen der Kursstufe dürfen Handys und andere elektronische Geräte in Freistunden und Pausen in ihren Aufenthaltsräumen nutzen
Wird ein elektronisches Gerät unerlaubterweise bei einer Leistungskontrolle verwendet, handelt es sich um einen Täuschungsversuch. Die Leistungs- kontrolle wird dann mit der Note „ungenügend“ bewertet.
3.6 Jugendschutz
Das Mitbringen oder der Konsum von alkoholischen Getränken oder Rauschmitteln jeder Art ist verboten.
Das Mitbringen von Hieb-, Stich- und Schusswaffen jeder Art auf das Schul- gelände ist verboten.
3.7 Brandschutz
Das Entzünden von Streichhölzern oder Feuerzeugen im Schulhaus ist verboten. Ausgenommen sind Experimente mit offenem Feuer, die auf Anweisung und unter Aufsicht eines Fachlehrers vorgenommen werden.
Die Feuerschutztüren sind grundsätzlich offen zu halten. Jegliches Spielen oder Herumturnen an den Türen ist verboten. Im Falle von Schäden an den Türen haftet der Verursacher.
3.8 Fundsachen
Fundsachen sind in den Pausen oder am Ende des Vormittagsunterrichts beim Hausmeister abzugeben.
(Platz und Zeit müssen festgelegt werden! Klären mit Schulleitung)