Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler und Schülerinnen,
in den letzten Wochen und Monaten ist es uns gelungen, kontinuierlich Präsenzunterricht anzubieten und das Infektionsgeschehen zu begrenzen. Auch weiterhin gilt es, sich und andere zu schützen.
Ab Montag, 04.04.2022 sind für den Schulbetrieb folgende Regelungen vorgesehen:
- Die Maskenpflicht entfällt auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen, d.h. auch im Unterricht. Es ist selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu tragen. Die geltenden Hygienevorgaben setzen wir nach wie vor konsequent um. Nach Möglichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
- Bis zu den Osterferien werden unsere Schüler und Schülerinnen zweimal pro Woche getestet. Quarantänebefreite Personen sind von der Testpflicht ausgenommen. Freiwillige Testungen sind möglich.
- Bei einem Infektionsfall in einer Klasse, Lern – oder Betreuungsgruppe gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr.
- Das Zutritts- und Teilnahmeverbot bezieht sich auf Personen, die der Testpflicht nicht nachkommen oder absonderungspflichtig sind.
- Schüler und Schülerinnen, die durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft machen, dass sie oder eine mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person im Falle einer COVID-19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf rechnen müssen, können auch wie bisher auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden. Bereits bewilligte Befreiungen von der Präsenzpflicht bleiben gültig und müssen nicht widerrufen werden.
Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothea Eisele, OStD’in
Schulleiterin